
Seit Langem bereiten sich die Finanz- und Zollämter auf eine Neustrukturierung vor. Seit 1.1.2021 ist es nun so weit – das Finanz-Organisationsreformgesetz ist in Kraft getreten. Es gibt nun anstelle der bisherigen 40 Finanzämter nur noch das Finanzamt Österreich und das Finanzamt für Großbetriebe:
Finanzamt Österreich Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 260 Postfach 251
1000 Wien 1000 Wien
Die bisherigen Finanzämter verschwinden jedoch nicht – sie bleiben überwiegend als Dienststellen des Finanzamts Österreich bestehen. 14 Finanzämter werden jedoch zusammengelegt und bekommen neue Namen und Kontonummern:
Bisherige Dienststelle | Bisherige Dienststelle | Neue Dienststelle und IBAN |
Kitzbühel Lienz | Kufstein Schwaz | Tirol Ost IBAN: AT62 0100 0000 0554 4839 |
Bregenz | Feldkirch | Vorarlberg IBAN: AT63 0100 0000 0557 4988 |
Wien 4/5/10 | Wien 9/18/19 Klosterneuburg | Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg IBAN: AT31 0100 0000 0550 4075 |
Gänserndorf Mistelbach | Hollabrunn Korneuburg Tulln | Weinviertel IBAN: AT28 0100 0000 0550 4226 |
Neunkirchen Wr. Neustadt | Lilienfeld St. Pölten | Niederösterreich Mitte IBAN: AT08 0100 0000 0550 4295 |
St. Veit Wolfsberg | Klagenfurt | Klagenfurt St. Veit Wolfsberg IBAN: AT92 0100 0000 0556 4572 |
Bruck Leoben Mürzzuschlag | Graz-Umgebung | Steiermark Mitte IBAN: AT38 0100 0000 0553 4698 |
Neu ist das Amt für Betrugsbekämpfung, welches mit Finanzstrafangelegenheiten und finanzpolizeilichen Ermittlungen betraut ist, und der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge. Die bisher bestehenden neun Zollämter wurden zum Zollamt Österreich zusammengeführt.
Die Neustrukturierung dient der gleichmäßigeren Auslastung der Ämter. Während bisher gerade im städtischen Bereich eine Überlastung zu spüren war, gab es in Ämtern außerhalb von Städten noch Kapazitäten. Eine Bearbeitung überregionaler Steuerakte soll mit der Neustrukturierung einfach möglich sein. Inwieweit Unternehmen neue Zuständige bekommen werden, bleibt abzuwarten.