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Die Steuerberaterinnen in Sautens
Lhotax

Gutscheine statt Weihnachtsfeier

Noch ist unklar, ob der Lockdown mit 12.12. wieder endet und damit die Gastronomiebetriebe aufsperren dürfen. Sollte das nicht der Fall sein bzw. hätte eine Betriebs-Weihnachtsfeier ohnehin schon früher stattgefunden kann die Weihnachtsfeier (auch heuer wieder) coronabedingt nicht stattfinden. Als Alternative hat die Regierung im Finanzausschuss am 30.11.2021 beschlossen, dass Arbeitgeber stattdessen Gutscheine steuerfrei an ihre Mitarbeiterinnen ausgeben dürfen.

Weihnachtsfeiern und Betriebsveranstaltungen bis zu € 365 pro Jahr und Dienstnehmerinnen sind steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Anstelle von Weihnachtsfeiern, die auch heuer coronabedingt wieder nicht stattfinden können, dürfen zusätzliche € 365 abgabenfrei in Form von Gutscheinen an Dienstnehmerinnen ausgegeben werden.

Folgende Voraussetzungen müssen dafür zutreffen

  • Gutscheine müssen „allgemein“ einlösbar sein (Handel – auch Einkaufszentren, Gastronomie etc.)
  • Falls heuer bereits Betriebsveranstaltungen stattgefunden haben (z.B. Sommerausflug), sind die Kosten pro Teilnehmerin vom maximalen Gutscheinbetrag abzuziehen.
  • Steuerfreie Gutscheine in Höhe von € 186 pro Mitarbeiterin und Jahr können zusätzlich geschenkt werden. Insgesamt dürfen daher im Kalenderjahr 2021 € 551 an Gutscheinen/Veranstaltungen pro Mitarbeiterin ausgegeben werden.
  • Die Ausgabe der Gutscheine muss zwischen 1. November 2021 und 31. Jänner 2022 erfolgen.

Post Author: Lhotax Steuerberatung