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Die Steuerberaterinnen in Sautens
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Steuer-Weihnachtszuckerl

Das Nationalratsplenum hat am 16.12. die vom Finanzausschuss vorgelegten Gesetzespakete über pandemiebedingte Unterstützungsmaßnahmen beschlossen.

Diese betreffen einerseits steuerliche Erleichterungen im EStG, KStG, UStG ua (bspw steuerfreie Weihnachtsgutscheine in 2021 Details dazu HIER) und andererseits Erleichterungen iZm der Abgabenentrichtung (vereinfachte Steuerstundung, Neuverteilung COVID-19-Ratenzahlungsmodell, befristete Gutschriftenauszahlung, Details dazu HIER).

Durch einen Abänderungsantrag ist ua auch noch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit von Corona-Prämien bis EUR 3.000 für das Jahr 2021 ergänzt worden (§ 124b Z 350 lit. a letzter Satz EStG). Die Steuerfreiheit steht allen Branchen und Berufen zur Verfügung. Die Auszahlung der Prämie kann auch in Form von Gutscheinen erfolgen sowie einmalig oder in Teilbeträgen. Die Abgabenfreiheit kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, sofern die Zahlung bis Februar 2022 geleistet wird. 

Post Author: Birgit Breyner