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Die Steuerberaterinnen in Sautens
Lhotax

Kurzfristige Änderungen im Steuer­recht

Unerwartet wurden kurz vor Jahresende noch Initiativanträge im Parlament eingebracht, womit einige kleinere steuerliche Änderungen verbunden sind. Die wichtigsten Punkte hier als Kurzübersicht. Bis Re­daktionsschluss waren noch nicht alle Details fixiert.

Lohnsteuerfreie Essensgutscheine

Essensgutscheine     an Mitarbeiterinnen bleiben unverändert bis zu € 2,- pro Ar­beitstag steuerfrei, wenn sie auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwen­det werden können, die nicht sofort konsumiert werden müssen. Wenn die Gutscheine hingegen nur zur Konsuma­tion von Mahlzeiten eingelöst werden können, dann gilt die Steuerfreiheit bis € 8,- pro Arbeitstag. Die Höhe bleibt weiterhin bei € 8,-, allerdings wird der Anwendungsbereich ausgedehnt, weil ab Jahresanfang 2022 auch ein Lie­ferservice damit bezahlt werden kann. Somit können nun auch für Arbeitstage im Home-Office diese Gutscheine steu­erfrei verwendet werden. Wir haben dazu auch HIER berichtet.

Pendlerpauschale trotz Corona-Pandemie

Auch wenn Pendlerinnen pandemiebedingt von zu Hause aus arbeiten, kann weiterhin das Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend gemacht wer­den. Das soll vorerst bis Ende März 2022 gelten.

Arbeitsplatzpauschale für Selb­ständige Die bisherigen steuerlichen Home-Office-Begünstigungen gelten nur für Nichtselbständige. Nun sollen auch Selbständige eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen können, wenn sie diese betriebliche Tätigkeit von ih­rer Privatwohnung aus betreiben. So können künftig max € 1.200,- pauschale Betriebsausgaben jährlich gewinn­mindernd wirksam werden, wenn für diese betriebliche Tätigkeit kein an­derer Raum und kein eigenständiges Arbeitszimmer zur Verfügung stehen.

Post Author: Lhotax Steuerberatung