
Das Finanzamt hilft beim Spenden
Bereits seit 5 Jahren, ist die Spendenabsetzbarkeit für Privatpersonen vereinfacht möglich. Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel übereinstimmt.
Bis zu 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte werden bei Privatpersonen als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt.
Sach- und Geldspenden von Unternehmen sind ebenfalls bis 10% des Gewinnes (vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages) als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Eine Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier.