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Ende der Hacklerregelung – Anfang des Frühstarterbonus

Mit Ende 2021 ist die sog Hacklerregelung – die abzugsfreie vorzeitige Pension – ausgelaufen. Stattdessen wurde der Frühstarterbonus ins Leben gerufen.

Menschen, die am 31.12.2021 mindestens 540 Beitragsmonate in der Pensionsversicherung erreicht haben, dürfen auch weiterhin abschlagsfrei in Frühpension gehen. Andere Frühpensionswillige, dürfen diese ab 1.1.2022 nur mit Abschlägen von 4,2% pro Jahr antreten, wenn sie 45 Beitragsjahre erworben und das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Den Frühstarterbonus erhalten jene Personen, die vor dem 20. Geburtstag gearbeitet und Beitragsmonate erworben haben. Die Pension erhöht sich um EUR 1 pro gearbeitetem Monat – maximal jedoch um EUR 60. Die Beiträge werden ab 2023 jährlich aufgewertet.

Voraussetzung sind mindestens 300 Beitragsmonate aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Davon müssen zumindest 12 Beitragsmonate vor dem 20. Geburtstag erworben worden sein. Der Pensionsstichtag muss nach dem 31.12.2021 liegen.

Der Frühstarterbonus soll die niedrigen Einkommen am Beginn der Erwerbskarriere kompensieren und steht auch bei Antritt zum Regelpensionsalter zu.

Beispielrechnungen WKO

Post Author: Lhotax Steuerberatung