
Energiepaket zur Entlastung angekündigt
Ende März wurde im Parlament zusätzlich zum Energiekostenausgleich für alle Haushalte ein Initiativantrag ergriffen, um gegen die massive Kostensteigerung für Energie zu kämpfen. Einen Überblick über die möglichen geplanten Erleichterungen erhalten Sie in diesem Beitrag.
Für Arbeitnehmer:innen
Die Finanzausschuss des Nationalrates hat in seiner Sitzung am 26.4. ein zeitlich befristete Maßnahmenpaket (von Mai 2022 bis Juni 2023) im Ausmaß von rund 2 Mrd Euro beschlossen. Das Pendlerpauschale soll wegen der Treibstoffpreise um 50 % erhöht werden, wobei hier sowohl das sog „kleine“ Pendler-pauschale (in diesen Fällen wird ja die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zugemutet – und trotzdem wird es erhöht) als auch das sog „große“ Pendlerpauschale angehoben wird.
Kleines Pendlerpauschale
Entfernung | alt | neu |
mehr als 20 km bis 40 km | € 58,- | € 87,- |
mehr als 40 km bis 60 km | € 113,- | € 169,- |
mehr als 60 km | € 168,- | € 252,- |
Großes Pendlerpauschale
Entfernung | alt | neu |
mehr als 2 km bis 20 km | € 31,- | € 46,50 |
mehr als 20 km bis 40 km | € 123,- | € 184,50 |
mehr als 40 km bis 60 km | € 214,- | € 321,- |
mehr als 60 km | € 306,- | € 459,- |
Weiters wird der Pendlereuro für den gleichen Zeitraum von € 2,- pro km auf € 8,- pro km jährlich angehoben – also sogar vervierfacht.
Für jene Nichtselbständigen, die keine Lohnsteuer zahlen, wird der sog Sozialversicherungs-Bonus um € 100,- erhöht (davon € 60,- im Jahr 2022 und € 40,- im Jahr 2023), weil bei dieser Gruppe die vorhin beschriebenen Maßnahmen nicht wirken.
Um alle diese Änderungen sofort im Geldbörserl spürbar zu machen, werden diese Steuerzuckerl bereits in der Lohnverrechnung ab Mai dieses Jahres wirksam werden.
Die Dienstgeber:innen müssen natürlich ein Software-Update des Lohnverrechnungsprogramms abwarten, um das umsetzen zu können. Eine allfällige Aufrollung muss ehestmöglich und bis spätestens Ende August stattfinden.
Für Unternehmer:innen
Damit auch die Wirtschaftstreibenden sofort entlastet werden, ist eine Absenkung der Erdgasabgabe sowie der Elektrizitätsabgabe ab Mai 2022 bis 30.6.2023 um rund 90 % (auf € 0,021pro Kubikmeter bzw pro Kilowattstunde) geplant. Die Land- und Forstwirtschaft soll von einer temporären Agrardieselvergütung in Höhe von 7 Cent je Liter profitieren. Außerdem sollen Unternehmer:innen eine Herabsetzung der KÖSt-bzw ESt-Vorauszahlungen unter erleichterten Bedingungen stellen können (Details zum Ablauf sind noch nicht bekannt).