
Familienbonus Plus – rückwirkende Erhöhung
Wer den Familienbonus Plus mit der Lohnverrechnung erhält, bekommt auch die Erhöhung rückwirkend ab Jänner 2022 automatisch. Für alle anderen – so auch für Unternehmer:innen – ist die Erhöhung nach Ablauf des Kalenderjahres mit der Steuererklärung geltend machbar.
Familienbonus Plus Ausmaß
2019 – 2021 | ab 2022 | 2019 – 2021 | ab 2022 | |
pro Monat | pro Monat | pro Jahr | pro Jahr | |
Kind bis 18 Jahre | ||||
lebt in Österreich | EUR 125,- | EUR 166,68 | EUR 1.500,- | EUR 2.000,- |
Kind ab 18 Jahre | ||||
lebt in Österreich | EUR 41,68 | EUR 54,18 | EUR 500,- | EUR 620,- |
Für Kinder die im EU/EWR-Ausland oder der Schweiz leben wird der Familienbonus Plus auf das Preisniveau angepasst. Für Kinder die in sonstigen Drittländern leben, gibt es keinen Familienbonus Plus.
Voraussetzungen
Der Familienbonus Plus ist an den Bezug österreichischer Familienbeihilfe geknüpft. Lebt das Kind im EU-/EWR-Ausland oder in der Schweiz und steht dort die Familienleistung zu, kann in Österreich ein Antrag auf Differenzzahlung gestellt werden und die Voraussetzung für den Familienbonus + ist ebenfalls erfüllt. Bekommt das volljährige Kind bereits die Familienbeihilfe auf das eigene Konto, bleibt der Familienbonus + beim Elternteil, wenn dieser den Unterhalt leistet.
Antrag
Der Familienbonus + kann direkt in der Lohnverrechnung beantragt werden. Haben Sie das Formular bereits vorgelegt, müssen Sie nichts machen. Der erhöhte Bonus wird automatisch aufgerollt und ausbezahlt. Dazu haben Arbeitgeber:innen bis Ende September 2022 Zeit. Alternativ kann der Familienbonus+ auch über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung beantragt werden. Achtung: Wer den Bonus über die LV bezieht und eine Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung erstellt, muss auch dort den Familienbonus + beantragen. Andernfalls kommt es zu einer Nachzahlung.
Aufteilung mit (Ehe)partner:in oder Unterhaltszahler:in
Ab 2022 ist nur noch die Aufteilung 50 : 50 zulässig. Die Übergangsregelung für getrennt lebende Eltern mit einer Aufteilung 90 : 10 ist letztmalig 2021 zulässig. Welche Aufteilung am vorteilhaftesten ist, hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Tipp: Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung bzw. Steuererklärung über Finanz Online erstellen, sehen Sie vorab wie sich der Familienbonus auswirkt.
Kindermehrbetrag Alleinverdienende und Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die keine oder nur geringe Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, erhielten bis 2021 eine Auszahlung an Negativsteuer bis zu EUR 250,- pro Kind. Dieser Betrag liegt ab 2022 bei EUR 550,-. Voraussetzung ist allerdings, dass zumindest an 30 Tagen steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt oder ganzjährig Kinderbetreuungsgeld oder Pflegekarenzgeld bezogen wurden.