
Klimabonus-Abwicklungs-Verordnung
Die Auszahlung des Klimabonus wurde für Oktober angekündigt – ist nun aber bereits jetzt – im September – gestartet.
Die Abwicklung der alljährlichen Auszahlung des Klimabonus erfolgt durch das Umweltministerium. Jede natürliche Person erhält den Klimabonus ab nun jährlich ausbezahlt – dieser soll als Ausgleich zur CO2-Besteuerung (welche ab Oktober kommt) dienen. Für 2022 – aufgrund der derzeitigen allgemeinen Teuerung – mit der Besonderheit, dass dieser einheitlich hoch und verdoppelt gewährt wird. Die Überweisung erfolgt auf das Bankkonto im Inland oder im EU-Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Liegen keine vollständigen oder liegen unrichtige Bankdaten vor, wird der Bonus mittels eines Gutscheines ausbezahlt, wobei dieser Gutschein der jeweiligen Person postalisch zu eigenen Handen an den Hauptwohnsitz zuzustellen ist. Dieser Gutschein muss nach der Verordnung sowohl für Waren einlösbar sein, als auch bei geeigneten Stellen gegen Bargeld eingetauscht werden können.