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Quarantäne-Aus. Vergütung nach Epidemiegesetz für Mitarbeiter?

Seit August wurden die Quarantäne-Regeln gelockert und durch eine sog Covid-19-Verkehrsbeschränkung abgelöst. Das hat auch Auswirkungen auf den Vergütungsanspruch für Mitarbeiter.

Weil es nach der neuesten Rechtslage so gut wie keine Absonderungsbescheide in die Quarantäne mehr gibt, sind auch Vergütungen von Quarantänezeiten für Mitarbeiter grundsätzlich nicht mehr möglich. In der Vergangenheit ging der Anspruch auf Verdienstentgang auf Arbeitgeber über – durch eine iüngere Novelle auch dann, wenn auf privatrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Grundlage das Entgelt fortgezahlt werden muss.

Erkranken Mitarbeiter an Corona bzw liegt ein positives Testergebnis vor, so ist Arbeiten weiterhin möglich. Auf freiwilliger Basis können Mitarbeiter dienstfrei gestellt werden und das Entgelt weiterbezahlt werden. Durch die Freiwilligkeit fällt der Anspruch auf Vergütung nach Epidemiegesetz weg. Nach der nun geltenden Gesetzeslage gibt es in besonderen Fällen eine Verkehrsbeschränkung (zB wenn die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer Maske aus medizinischen Gründen nicht möglich ist), dadurch wird das Betreten des Arbeitsplatzes unmöglich der Vergütungsanspruch besteht daher.

Post Author: Lhotax Steuerberatung