
Kein Sachbezug bei Spezialfahrzeugen
Mit der letzten Aktualisierung der Lohnsteuerrichtlinien wurde ein Detail geklärt.
Normalerweise führt die Verwendung eines Firmen-Kfz für die Fahrten von der Arbeitsstätte nach Hause zu einem geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis in Form eines Sachbezuges. Vielfach ist es nun üblich geworden, dass insbesondere Mitarbeiter:innen aus Gewerbebetrieben mit dem Firmen-Kfz diese Privatfahrten tätigen. Kein Sachbezugswert für diese Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte ist nach Ansicht des BMF anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die auf Grund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (zB ÖAMTC- oder ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit eingebauter Werkbank), oder wenn Berufschauffeure das Fahrzeug (PKW, Kombi, Fiskal-LKW), das privat nicht verwendet werden darf, nach der Dienstverrichtung mit nach Hause nehmen. Insofern das Spezialfahrzeug darüber hinaus privat genutzt wird, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berechnen.