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Die Steuerberaterinnen in Sautens
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Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen

Schon im Vorjahr – als sich für viele Unternehmer:innen herausstellte – dass sie nicht antragsberechtigt für den Energiekostenzuschuss sind, wurde seitens der Bundesregierung versprochen, eine Förderung auch für Kleinunternehmen ins Leben zu rufen. Nun ist es bald soweit! Die ersten Details sind bekannt. ACHTUNG: der Antrag muss durch die Unternehmen selbst (nicht durch die Steuerberaterin) erfolgen!

Post Author: Lhotax Steuerberatung