
Update Energiekostenpauschale
Vor rund einem Monat durften wir Sie bereits über das Bevorstehen des Energiekostenpauschale für Kleinunternehmer:innen informieren. Nun hat die FFG eine Website geschaffen, auf der alle Infos kompakt zusammengefasst sind. Weiters ist ein Selbst-Check verfügbar, mit dem geprüft werden kann, ob die Voraussetzung für die Antragstellung grundsätzlich vorliegen.
WICHTIG: Die Beantragung muss durch das Unternehmen selbst im USP erfolgen (Handysignatur erforderlich)! Die Steuerberaterin kann diesen Antrag nicht stellen.