Trinkgelder und deren abgabenrechtliche Behandlung
Seit einigen Jahren gibt es im Einkommensteuergesetz eine ausdrückliche Steuerbefreiung für Trinkgelder. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Seit einigen Jahren gibt es im Einkommensteuergesetz eine ausdrückliche Steuerbefreiung für Trinkgelder. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Mit der letzten Aktualisierung der Lohnsteuerrichtlinien wurde ein Detail geklärt.
Seit Jahresanfang 2023 sind Zuschüsse von Arbeitgeber:innen im Ausmaß von 200,- jährlich an Mitarbeiter:innen für Carsharing-Plattformen steuerfrei. Das könnte ein neues Instrument zur Mitarbeiter:innen-Gewinnung und -bindung sein.
Die derzeitige Situation am Strompreismarkt hat die Regierung dazu bewegt, für Überschuss-einspeiser von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine Steuer-erleichterung einzuführen.
Zwei neue Steueranreize stehen nun unerwartet zur Verfügung. Was ist günstiger? Wir vergleichen diese beiden neuen Instrumente. Die Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung wurde mit der Öko-Steuerreform 2022 eingeführt, die Teue-rungsprämie wurde am 23. Juni 2022 im Nationalrat beschlossen.
Wer den Familienbonus Plus mit der Lohnverrechnung erhält, bekommt auch die Erhöhung rückwirkend ab Jänner 2022 automatisch. Für alle anderen – so auch für Unternehmer:innen – ist die Erhöhung nach Ablauf des Kalenderjahres mit der Steuererklärung geltend machbar.
Im Sommer 2021 wurden die steuerlichen Weichen gestellt und seit Herbst 2021 gibt es nun die günstigen Öffi-Dauertickets – Stichwort „Klimaticket“. Das ist eine günstige Zugabe zur Motivation von Mitarbeiter:innen. Mit 2022 kommt auch ein Klimaticket für Unternehmer:innen.
Die aktuellen Vorgänge im Osten Europas berühren uns alle. Die Spendenbereitschaft von Privaten und Unternehmen ist sehr groß, das Ministerium hat aus aktuellem Anlass Stellung genommen.
Spenden hilft! Ihre Spende ist bis zu 10% des steuerlichen Gewinnes absetzbar.
esetzesnovelle beim Familienlastenausgleichsgesetz bringt Familien mit Kindern mehr Geld sowie den leichteren Zugang zur Familienbeihilfe – alles unter dem schönen Namen „FABIAN“.