Voranmeldung Energiekostenzuschuss II
Lange erwartet, nun plötzlich da. Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II bis 02.11.2023 möglich.
Lange erwartet, nun plötzlich da. Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II bis 02.11.2023 möglich.
Die FFG hat nun eine Website geschaffen, auf der alle Infos zum Energiekostenpauschale kompakt zusammengefasst sind.
Schon im Vorjahr – als sich für viele Unternehmer:innen herausstellte
– dass sie nicht antragsberechtigt für den Energiekostenzuschuss
sind, wurde seitens der Bundesregierung versprochen, eine Förderung auch für Kleinunternehmen ins Leben zu rufen. Nun ist es bald
soweit! Die ersten Details sind bekannt.
Erweiterung des Energiekostenzuschuss 1 auf das 4. Quartal 2022. Energiekostenzuschuss 2 ab 2023 inkl. Heizöl und Pellets.
Analog zu den Abfederungen der Teuerung, denen sich private Haushalte gegenübersehen, sollen insbesondere energieintensive Unternehmen (Energie- und Strombeschaffungskosten belaufen sich auf mindestens 3 % des Produktionswertes gemäß EU-Energiebesteuerungsrichtlinie 2003/96/EG) entlastet werden.
Die derzeitige Situation am Strompreismarkt hat die Regierung dazu bewegt, für Überschuss-einspeiser von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) eine Steuer-erleichterung einzuführen.
Ende Juli wurde das Familienlasten-ausgleichsgesetz angepasst, um einen verfassungskonformen Zustand zu erreichen. Damit wurde die sog Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder repariert.
Seit August wurden die Quarantäne-Regeln gelockert und durch eine sog Covid-19-Verkehrsbeschränkung abgelöst. Das hat auch Aus-wirkungen auf den Vergütungs-anspruch für Mitarbeiter.
Das Teuerungs-Entlastungspaket hat für Unternehmer praktisch keine Entlastung beinhaltet. Nun hat der Gesetzgeber auch diese Lücke geschlossen
Die Auszahlung des Klimabonus wurde für Oktober angekündigt – ist nun aber bereits jetzt – mit September – gestartet.